Übernahme der Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und im Geschäftsleben auch die Kunden. Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt aber dann nicht, wenn die Kosten pro Empfänger und Wirtschaftsjahr 35 € nicht übersteigen. Das Abzugsverbot soll verhindern, dass unangemessener Repräsentationsaufwand vom Steuerpflichtigen auf die Allgemeinheit abgewälzt wird. Solche Geschenke, die[…]

Abschreibung des Nichteigentümer-Ehegatten bei betrieblicher Nutzung des Ehegattengrundstücks

Entscheidend für die Berechtigung zum Abzug von Anschaffungskosten durch Abschreibung (AfA) als Betriebsausgaben ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21.2.2017 nicht das Eigentum am Wirtschaftsgut, für das die AfA als Aufwand berücksichtigt werden soll, sondern dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen im eigenen betrieblichen Interesse selbst trägt. Der Abzug der vom Steuerpflichtigen zur Einkunftserzielung getätigten[…]

Verbraucherpreisindex

Verbraucherpreisindex (2010 = 100) 2017 Januar 108,1   Februar 108,8 März 109,0 April 109,0 Mai 108,8 Juni Juli August September Oktober November Dezember   2016 Januar 106,1 2015 Januar 105,5 Februar 106,5 Februar 106,5 März 107,3 März 107,0 April 106,9 April 107,0 Mai 107,2 Mai 107,1 Juni 107,3 Juni 107,0 Juli 107,6 Juli 107,2 August[…]

Verzugszins / Basiszins

Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9-%-Punkte zzgl. 40 € Pauschale   Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsenseit 01.07.2016 = – 0,88 % 01.01.2016 – 30.06.2016[…]

Fristlose Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

Betreibt die Geschäftsführerin eines Vereins auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein solch illoyales Verhalten wird die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört.

Essig und Salz keine Pflanzenschutzmittel

Viele Hobbygärtner bekämpfen unliebsames Unkraut zwischen Pflastersteinen mit normalem Haushaltsessig oder einem Essig-Salz-Gemisch. Wenn man im Internet recherchiert oder bei der Landwirtschaftskammer nachfragt, heißt es aber, dies sei nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) sieht dies anders. Danach sind weder Essig noch Salz Pflanzenschutzmittel und damit deren Einsatz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem[…]

Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

In der Praxis bieten verkaufsoffene Sonntage eine gern angenommene Abwechslung für viele Verbraucher. Durch das Grundgesetz sind der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung allerdings gesetzlich geschützt. Daher ist Arbeiten an diesen Tagen nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen erlaubt und bedarf nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts[…]