Mehr Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr
Der Bundestag hat am 1.6.2017 das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Damit wird eine EU-Richtlinie zum Zahlungsdiensterecht in deutsches Recht umgesetzt. Nach diesem Gesetz dürfen Händler von ihren Kunden zukünftig keinen Aufpreis mehr verlangen, wenn diese online oder offline mit gängigen Karten oder per SEPA-Überweisungen und Lastschriften bezahlen. Ferner ist ein stärkerer Verbraucherschutz[…]