Keine freiberufliche Tätigkeit bei Zukauf von Tätigkeiten
Eine Personengesellschaft entfaltet nur dann eine – nicht der Gewerbesteuer unterliegende – „freiberufliche Tätigkeit“, wenn sämtliche Gesellschafter als Mitunternehmer die Merkmale eines freien Berufs (Katalogberuf oder „ähnlicher Beruf“) erfüllen. Die Voraussetzungen der Freiberuflichkeit können nicht von der Personengesellschaft selbst, sondern nur von den Mitunternehmern erfüllt werden. Für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss also die[…]