Rücknahmepflicht des Handels für E-Geräte verschärft
Seit dem 1.6.2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € rechnen. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist in Kraft getreten. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist bereits seit dem 24.10.2015 wirksam. Die Rücknahmepflicht gilt für Händler mit einer Verkaufs- beziehungsweise[…]